Jetzt fitmachen für den großen Fang!

Nach der Prüfung

Prüfung bestanden  /  Prüfung NICHT bestanden

bullet      

Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben, bekommen von der Fischereibehörde eine Rechnung über die Prüfungsgebühr und die Gebühr für den beantragten Fischereischein.
Wenn diese Rechnung bezahlt wurde, bekommt der Prüfling seinen Fischereischein zugeschickt
und darf von nun an angeln gehen.
 

bullet      

Für die Prüflinge, die es nach der bestandenen Prüfung gar nicht erwarten können:
Am Tag nach der Prüfung gleich früh in der Fischereibehörde anrufen wegen der Öffnungszeiten (die stehen nämlich nicht im Internet); Tel. 035931-29630.
Wenn man also vorhat, den Fischereischein selbst abzuholen (weil man nach der Prüfung gleich angeln gehen möchte), unbedingt Frau Liebing ("Fischereischeinverantwortliche") anrufen.
Das Prüfungsprotokoll der DEKRA unbedingt mitnehmen und dann direkt hinfahren in die Gutsstraße 1 in Königswartha ins Schloss, Erdgeschoss links, Zimmer 106.

WICHTIG: EC-Karte zum Bezahlen mitnehmen, Bargeldzahlungen sind NICHT möglich!
Dann die 30,- €uro für die Prüfung zzgl. der Gebühr für den Fischereischein (jetzt nur noch 34,- € auf Lebenszeit) bezahlen und nur wenige Sekunden später, nachdem der Drucker gewackelt hat, haltet Ihr den Fischereischein zusammen mit einem Zeugnis in der Hand.

 

     

Prüflinge, die die Prüfung NICHT bestanden haben, bekommen von der Fischereibehörde eine Rechnung nur über die Prüfungsgebühr.
Wenn diese Rechnung bezahlt ist, hat der Prüfling die Möglichkeit, sich erneut zu einer Prüfung anzumelden. Das muss er entweder in der Fischereibehörde oder bei seinem Lehrgangsleiter tun.
 

     

Prüflinge, die ihren Fischereischein von der Fischereibehörde erhalten haben, dürfen aber nur dann an DAV-Gewässern angeln, wenn sie Mitglied in einem Anglerverein sind und von diesem ihren Erlaubnisschein mit Zubehör erhalten sowie die gültigen Marken erworben haben.
An Zuchtgewässern darf jeder angeln, der einen gültigen Fischereischein besitzt.