Zum Hauptinhalt springen


Nächster geplanter Lehrgang:

WOCHENEND-LEHRGANG:

Für Anfang 2025 ist ein Wochenend-Lehrgang geplant.
Bei Anmeldungen ab 15 Teilnehmern werden wir den Lehrgang terminieren und durchführen.
Dafür ist die schriftliche Anmeldung zwingend erforderlich. 
Bitte auf der Anmeldung einen Vermerk mit "WE-LG" farblich kennzeichnen.


Sie möchten an diesem Lehrgang teilnehmen? 
Bitte Anmeldeformular downloaden, ausfüllen und 
mit einem aktuellen, farbigen Passfoto an uns 

(Lehrgangsleiter Kerstin & Karsten Hauch
Im Viertel 14, 02997 Wittichenau)
zurücksenden. 
Nur schriftlich angemeldete Interessenten können für 
einen Lehrgang in der Fischereibehörde registriert werden.

 

 

 

                 
Änderungen vorbehalten!

Im Krankheitsfall oder wenn wir Lehrgangsleiter
a
ußerplanmäßig arbeiten müssen, kann es auch
kurzfristig zu Terminverschiebungen / -änderungen kommen.
 
-->    Hierzu bitten wir um Verständnis.    <--






























                                            

 

 

 

 

 

 

 

evtl. Ausweichtermine für Krankheit o.ä.:

 



























































































Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen.
Wir als Lehrgangsleiter haben dies vor Zulassung der Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgang zu überprüfen und
entsprechend zu dokumentieren.
Das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 kann durch einen maximal 48 Stunden alten Antigenschnelltest,
Selbsttest oder einen PCR-Test erfolgen.

Die Testpflicht gilt nicht für Personen,
· die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARSCoV-2 verfügen; nach Gabe der letzten Impfdosis,
die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema
erforderlich ist, müssen mehr als 14 Tage vergangen sein,
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind für sechs Monate ab Genesung oder
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben, wenn mehr als 14 Tage seit der
Impfung vergangen sind.