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Der für Juli geplante Lehrgang muss leider
aus familiären Gründen verschoben werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
1.Schulungstag Montag | 2.Schulungstag Mittwoch |
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ab 16:00 | ab 16:30 |
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3. Schulungstag Montag | 4. Schulungstag Mittwoch | 5.Schulungstag Freitag |
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ab 16:00 | ab 16:30 | ab 16:30 |
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Sie möchten an diesem Lehrgang teilnehmen?
Bitte Anmeldeformular downloaden, ausfüllen und
mit einem aktuellen, farbigen Passfoto an uns
(Lehrgangsleiter Kerstin & Karsten Hauch
Im Viertel 14, 02997 Wittichenau) zurücksenden.
Nur schriftlich angemeldete Interessenten können für
einen Lehrgang in der Fischereibehörde registriert werden.
Im Krankheitsfall oder wenn wir Lehrgangsleiter evtl. Ausweichtermine für Krankheit o.ä.:
außerplanmäßig arbeiten müssen, kann es auch
kurzfristig zu Terminverschiebungen / -änderungen kommen.
--> Hierzu bitten wir um Verständnis. <--
Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen.
Wir als Lehrgangsleiter haben dies vor Zulassung der Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgang zu überprüfen und
entsprechend zu dokumentieren.
Das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 kann durch einen maximal 48 Stunden alten Antigenschnelltest,
Selbsttest oder einen PCR-Test erfolgen.
Die Testpflicht gilt nicht für Personen,
· die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARSCoV-2 verfügen; nach Gabe der letzten Impfdosis,
die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema
erforderlich ist, müssen mehr als 14 Tage vergangen sein,
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind für sechs Monate ab Genesung oder
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben, wenn mehr als 14 Tage seit der
Impfung vergangen sind.