Änderung!

 

Der für Juli geplante Lehrgang muss leider
aus familiären Gründen verschoben werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

1.Schulungstag

Montag

2.Schulungstag

Mittwoch

 

 

 

 

 

08.07.2024

10.07.2024         

ab 16:00

ab 16:30

 

 

 

 

3. Schulungstag

Montag

4. Schulungstag

Mittwoch

5.Schulungstag

Freitag

 

 

 

 

15.07.2024

17.07.2024 19.07.2024         

ab 16:00

ab 16:30

ab 16:30

 

 

 

Sie möchten an diesem Lehrgang teilnehmen?
Bitte Anmeldeformular downloaden, ausfüllen und
mit einem aktuellen, farbigen Passfoto an uns
(Lehrgangsleiter Kerstin & Karsten Hauch
Im Viertel 14, 02997 Wittichenau)
zurücksenden.
Nur schriftlich angemeldete Interessenten können für
einen Lehrgang in der Fischereibehörde registriert werden.

 

 

 

Im Krankheitsfall oder wenn wir Lehrgangsleiter
a
ußerplanmäßig arbeiten müssen, kann es auch
kurzfristig zu Terminverschiebungen / -änderungen kommen.
 
-->    Hierzu bitten wir um Verständnis.    <--

                                            

 

 

 

 

 

 

 

evtl. Ausweichtermine für Krankheit o.ä.:

 

Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen.
Wir als Lehrgangsleiter haben dies vor Zulassung der Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgang zu überprüfen und
entsprechend zu dokumentieren.
Das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 kann durch einen maximal 48 Stunden alten Antigenschnelltest,
Selbsttest oder einen PCR-Test erfolgen.

Die Testpflicht gilt nicht für Personen,
· die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARSCoV-2 verfügen; nach Gabe der letzten Impfdosis,
die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema
erforderlich ist, müssen mehr als 14 Tage vergangen sein,
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind für sechs Monate ab Genesung oder
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben, wenn mehr als 14 Tage seit der
Impfung vergangen sind.