Nächster geplanter Lehrgang:
WOCHENEND-LEHRGANG:
Für Anfang 2025 ist ein Wochenend-Lehrgang geplant.
Bei Anmeldungen ab 15 Teilnehmern werden wir den Lehrgang terminieren und durchführen.
Dafür ist die schriftliche Anmeldung zwingend erforderlich.
Bitte auf der Anmeldung einen Vermerk mit "WE-LG" farblich kennzeichnen.
Sie möchten an diesem Lehrgang teilnehmen?
Bitte Anmeldeformular downloaden, ausfüllen und
mit einem aktuellen, farbigen Passfoto an uns
(Lehrgangsleiter Kerstin & Karsten Hauch
Im Viertel 14, 02997 Wittichenau) zurücksenden.
Nur schriftlich angemeldete Interessenten können für
einen Lehrgang in der Fischereibehörde registriert werden.
Änderungen vorbehalten! |
Im Krankheitsfall oder wenn wir Lehrgangsleiter
außerplanmäßig arbeiten müssen, kann es auch
kurzfristig zu Terminverschiebungen / -änderungen kommen.
--> Hierzu bitten wir um Verständnis. <--
evtl. Ausweichtermine für Krankheit o.ä.:
Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen.
Wir als Lehrgangsleiter haben dies vor Zulassung der Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgang zu überprüfen und
entsprechend zu dokumentieren.
Das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 kann durch einen maximal 48 Stunden alten Antigenschnelltest,
Selbsttest oder einen PCR-Test erfolgen.
Die Testpflicht gilt nicht für Personen,
· die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARSCoV-2 verfügen; nach Gabe der letzten Impfdosis,
die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema
erforderlich ist, müssen mehr als 14 Tage vergangen sein,
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind für sechs Monate ab Genesung oder
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben, wenn mehr als 14 Tage seit der
Impfung vergangen sind.