Aktuelle Lehrgangstermine:
Geplante !!! Lehrgänge 2023:
Montag | Mittwoch | Freitag | Montag |
Mittwoch |
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20.03.2023 | 22.03.2023 | 24.03.2023 | 03.04.2023 | 05.04.2023 | ||
ab 16:00 | ab 16:30 | ab 16:30 | ab 16:30 | ab 16:30 |
Ferien in Sachsen: 07.04.- 14.04.2023
Im Krankheitsfall oder wenn wir Lehrgangsleiter außerplanmäßig arbeiten müssen, evtl. Ausweichtermine für Krankheit o.ä.:
kann es auch kurzfristig zu Terminverschiebungen / -änderungen kommen.
--> Hierzu bitten wir um Verständnis. <--
Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen.
Wir als Lehrgangsleiter haben dies vor Zulassung der Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgang zu überprüfen und
entsprechend zu dokumentieren.
Das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 kann durch einen maximal 48 Stunden alten Antigenschnelltest,
Selbsttest oder einen PCR-Test erfolgen.
Die Testpflicht gilt nicht für Personen,
· die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARSCoV-2 verfügen; nach Gabe der letzten Impfdosis,
die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema
erforderlich ist, müssen mehr als 14 Tage vergangen sein,
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind für sechs Monate ab Genesung oder
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben, wenn mehr als 14 Tage seit der
Impfung vergangen sind.