Geplante Lehrgangstermine:
Montag | Mittwoch | Montag | Mittwoch | Donnerstag |
24.10.2022 | 26.10.2022 | 07.11.2022 | 09.11.2021 | 10.11.2022 |
ab 16:00 | ab 16:30 | ab 16:30 | ab 16:30 | ab 16:30 |
Ausweichtermine für Krankheit o.ä.:
Montag Dienstag Donnerstag 14.11.2022 15.11.2022 17.11.2022 ab 16:30 ab 16:30 ab 16:30
Im Krankheitsfall oder wenn wir Lehrgangsleiter außerplanmäßig arbeiten
müssen, kann es auch kurzfristig zu Terminverschiebungen / -änderungen kommen.
--> Hierzu bitten wir um Verständnis. <--
Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen.
Wir als Lehrgangsleiter haben dies vor Zulassung der Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgang zu überprüfen und
entsprechend zu dokumentieren.
Das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 kann durch einen maximal 48 Stunden alten Antigenschnelltest,
Selbsttest oder einen PCR-Test erfolgen.
Die Testpflicht gilt nicht für Personen,
· die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARSCoV-2 verfügen; nach Gabe der letzten Impfdosis,
die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema
erforderlich ist, müssen mehr als 14 Tage vergangen sein,
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind für sechs Monate ab Genesung oder
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben, wenn mehr als 14 Tage seit der
Impfung vergangen sind.