Änderungen!
Nächster geplanter Lehrgang 2023:
Montag | Mittwoch | Freitag | Montag |
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14.08.2023 | 16.08.2023 | 18.08.2023 | 21.08.2023 | 23.08.2023 | ||
ab 16:00 | ab 16:30 | ab 16:30 | ab 16:30 | ab 16:30 |
![]() | Änderungen vorbehalten! |
Mittwoch | Montag | Mittwoch | Montag |
Mittwoch |
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xx.xx.2023 | xx.xx.2023 | xx.xx.2023 | xx.xx.2023 | xx.xx.2023 | ||
ab 16:00 | ab 16:30 | ab 16:30 | ab 16:30 | ab 16:30 |
Im Krankheitsfall oder wenn wir Lehrgangsleiter evtl. Ausweichtermine für Krankheit o.ä.:
außerplanmäßig arbeiten müssen,kann es auch
kurzfristig zu Terminverschiebungen / -änderungen kommen.
--> Hierzu bitten wir um Verständnis. <--
Als Teilnehmer sind Sie verpflichtet, das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 nachzuweisen.
Wir als Lehrgangsleiter haben dies vor Zulassung der Lehrgangsteilnehmer zum Lehrgang zu überprüfen und
entsprechend zu dokumentieren.
Das Nichtvorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 kann durch einen maximal 48 Stunden alten Antigenschnelltest,
Selbsttest oder einen PCR-Test erfolgen.
Die Testpflicht gilt nicht für Personen,
· die nachweisen, dass sie über einen vollständigen Impfschutz gegen SARSCoV-2 verfügen; nach Gabe der letzten Impfdosis,
die nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut für ein vollständiges Impfschema
erforderlich ist, müssen mehr als 14 Tage vergangen sein,
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind für sechs Monate ab Genesung oder
· die von einer SARS-CoV-2-Infektion genesen sind und eine Impfdosis erhalten haben, wenn mehr als 14 Tage seit der
Impfung vergangen sind.